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„Wer Inklusion will sucht Wege,
wer sie verhindern will, sucht Begründungen“

(Hubert Hüppe)

Aufgrund persönlicher Lebensumstände – ich habe einen sehr liebenswerten Sohn mit Behinderung – habe ich noch einen weiteren Schwerpunkt in meinen Aufgabenfeldern gesetzt. Dies ist der Bereich der Menschen mit Behinderung betrifft.   Hier betreue ich Menschen mit Behinderung, die im ersten (1.) Arbeitsmarkt tätig sind, als auch Menschen mit Behinderung, die in den Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) arbeiten.   Wenn Sie arbeitsrechtliche Fragen im Zusammenhang mit einer möglicherweise bestehenden Behinderung oder Schwerbehinderung haben oder wenn Sie eine Diskriminierung erleben, berate und unterstütze ich Sie gerne.

Für alle Menschen mit Behinderung im 1. Arbeitsmarkt gibt es eine Reihe von Vergünstigungen quer verstreut in den einzelnen arbeitsrechtlichen Vorschriften oder dem Bundesteilhabegesetz (BTHG, SGB IX).

Damit Sie hier nichts übersehen, was Ihnen zum Vorteil gereichen könnte, biete ich Ihnen gerne meine Hilfe an.

 

KANZLEI FÜR
ARBEITSRECHT
SCHWERBEHINDERTENRECHT
BETREUUNGEN
MEDIATIONEN

KARIN C. NEUMANN
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Schützenweg 5
82335 Berg
Telefon: 08151 97118 -46
Telefax: 08151 97118 -62

 

kanzlei@arbeitsrecht-neumann.de