Karin C. Neumann
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Ich bin sowohl Europa-Betriebswirtin und als auch Rechtsanwältin, so dass ich wirtschaftliche und rechtliche Aspekte optimal und kompetent abwägen kann.
Seit 2001 bin ich als Rechtsanwalt zugelassen, die Verleihung der Fachanwaltsurkunde für den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht folgte nach.
Zudem übernehme Betreuungen für Menschen, die vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise selbst zu besorgen. Die Betreuungen werden mir zum einen von den Familiengerichten zugewiesen oder können auch dann, wenn es der Betroffene selbst wünscht, vom Gericht angeordnet werden.
Ich bin verheiratet, Mutter von 3 Kindern – alles Jungen – einer davon mit einer geistigen Einschränkung. Diese persönliche Betroffenheit hat dazu geführt, dass ich mich dem Feld Betreuungen und Schwerbehindertenrecht als zusätzliche Nische im Rahmen des Arbeitsrechts verschrieben habe.
Ehrenamtlich habe ich mich daher auch für ein Projekt in München – www.wohnwerk-muenchen.de engagiert, in welchem geistig behinderte Jugendliche zur Serviceassistenz in der Gastronomie qualifiziert werden. Derzeit bin ich im wohnwerk münchen als Teilzeit – Geschäftsführerin tätig und freue mich, einen kleinen Beitrag zur Inklusion leisten zu können.
Ich spreche neben deutsch auch englisch, französisch und spanisch.
KANZLEI FÜR
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KARIN C. NEUMANN
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schützenweg 5
82335 Berg
Telefon: 08151 97118 -46
Telefax: 08151 97118 -62
kanzlei@arbeitsrecht-neumann.de
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