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Kosten sollten kein Grund sein,
von einer Beratung Abstand zu nehmen.

Ich helfe Ihnen. Ein erstes Telefonat oder einen Besprechungstermin bis 10 Minuten biete ich Ihnen kostenlos an.

 

Wie alle Rechtsanwälte rechne auch ich grundsätzlich meine Vergütung nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) ab. Das bedeutet für Sie bestmögliche Beratung und Vertretung zu herkömmlichen Konditionen. Im Falle einer Rechtsschutzversicherung übernehme ich die Korrespondenz und Deckungsanfrage als Service für Sie.

 

Bei der Vertretung von Fach- und Führungskräften, Geschäftsführern und Vorständen sowie im Einzelfall kann ich Ihnen eine faire Honorarvereinbarung anbieten.

 

Sprechen Sie mich an. Wir erörtern weitere Einzelheiten der auf Sie zukommenden Kosten gemeinsam und für Sie unverbindlich.

 

KANZLEI FÜR
ARBEITSRECHT
SCHWERBEHINDERTENRECHT
BETREUUNGEN
MEDIATIONEN

KARIN C. NEUMANN
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht

 

Schützenweg 5
82335 Berg
Telefon: 08151 97118 -46
Telefax: 08151 97118 -62

 

kanzlei@arbeitsrecht-neumann.de