189.000 Menschen in Bayern sind auf die Hilfe eines gesetzlichen Vertreters angewiesen.
Lassen Sie sich von jemandem vertreten, der Ihr uneingeschränktes Vertrauen verdient.
Meine diesbezügliche Tätigkeit vollzieht sich im Spannungsfeld zwischen einer besonderen Verantwortung für das Wohl der Betroffenen als mein oberstes ethisches Ziel und der krankheits- oder behinderungsbedingten Verletzlichkeit. Ein möglichst inklusives Lebensverständnis leitet mein Handeln an, so dass in all meinem Tun die Selbstbestimmung und Menschenwürde der Menschen mit Behinderung im den Vordergrund stehen.
Zugleich übernehme ich auch als vom Gericht bestellter Betreuer Betreuungen nach §§ 271 ff FamFG und betreue im diesem Rahmen folgende Bereiche:
Teilbereiche der Vermögenssorge
Teilbereiche der Wohnungsangelegenheiten
Teilbereiche der Gesundheitssorge
Teilbereiche der Aufenthaltsbestimmung
Vertretung in gerichtlichen Verfahren und Verwaltungsverfahren;
Vertretung in Strafverfahren
Umgangsbestimmungsrecht gem. § 1632 Abs. 2 BGB
Aufsichtspflicht gem. § 832 BGB
Vertretung bei eherechtlichen Verfahren
Vaterschaftsfeststellung
Vertretung im Ehescheidungsverfahren
KANZLEI FÜR
ARBEITSRECHT
SCHWERBEHINDERTENRECHT
BETREUUNGEN
MEDIATIONEN
KARIN C. NEUMANN
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Arbeitsrecht
Schützenweg 5
82335 Berg
Telefon: 08151 97118 -46
Telefax: 08151 97118 -62
kanzlei@arbeitsrecht-neumann.de
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- Allg. Gleichbehandlungsgesetz AGG
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